Kartellrechtsfreier Raum für Alt-Fusionen!?
Kartellrechtsfreier Raum für Alt-Fusionen!?
Abstract
Der gesellschaftsrechtliche Senat des OGH kommt in seiner Entscheidung 6 Ob 105/19p zu einigen interessanten kartellrechtlichen Schlussfolgerungen, von welchen folgende eine besondere Beleuchtung bedürfen: (i) Konzernprivileg, (ii) Vereinbarung iSd Art 101 AEUV und (iii) Behandlung von „Alt-Fusionen“. Außerdem würde die Umsetzung der OGH-Entscheidung einen eigenen Kartellrechtsverstoß begründen.